RA DDr. Franz Watschinger
Experte für Baurecht
Herr Watschinger berät und vertritt als Rechtsanwalt sowohl Auftragnehmer als auch öffentliche und private Auftraggeber in großen Hochbau-, Tunnel- und Infrastrukturprojekten. Auch mit den Pflichten und Haftungen von Planern und beratenden Ingenieuren ist Franz Watschinger befasst.
Das Tätigkeitsfeld reicht von der Beratung bei Geltendmachung und Behandlung von Mehrkostenforderungen, Verhalten bei gestörtem Bauablauf, Erstellung und Prüfung von Bauverträgen und Ausschreibungen bis hin zur Führung von Prozessen und Schlichtungsverfahren in Bauverfahren.
Seminar-ID: EUnR-FWBR
Baurechtsseminar
Vom Abschluss des Bauvertrags über die korrekte Behandlung von Mehrkostenforderungen zur förmlichen Übernahme des Bauprojekts und die zeitgerechte Schlussrechnungsprüfung bis zum Schlussrechnungsvorbehalt und Schlussfeststellung. Das Baurechtseminar bietet einen kompakten Überblick über die zivilrechtlichen Besonderheiten am Bau sowohl beim ABGB-Vertrag als auch nach Ö-Norm B2110.
Dieser Vortrag ist interessant für:
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Aufraggeber und Auftragnehmer
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und für alle am Bau Beteiligte wie Planer, Bauleiter, örtliche Bauaufsicht, Baukoordinator und Projektsteuerer, sowohl im Hochbau als auch im Tunnelbau und bei Infrastrukturprojekten
Überblick über den Inhalt der Veranstaltung
Im Rahmen des Seminars werden folgende Inhalte erläutert und Praxistipps gegeben:
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Unterschiede zwischen Ö-Norm B2110 und ABGB, welche Bestimmungen der Ö-Norm B2110 weichen vom ABGB ab und zu wessen Vorteil (AG oder AN), welche zusätzlichen Vertragsbestimmungen sind für die Praxis wesentlich?
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Wie gehe ich mit Mehrkostenforderungen um? Wie werden diese korrekt geltend gemacht und durchgesetzt?
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Umgang mit Leistungsstörungen und Verzögerungen, welche Risiken sind in der Praxis relevant?
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Zahlungsverzug und Zinslauf
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korrekte Erhebung der Schlussrechnungsvorbehalts
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Was ist bei Regieleistungen zu beachten?
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Was bedeutet förmliche Übergabe und Aufnahme von Mängeln ins Mängelprotokoll rechtlich?
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Bei welchen Mängeln muss gerügt werden?
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Was bedeutet Schlussfeststellung? Wann ist eine solche sinnvoll?
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Kann bei Zahlungsverzug die Leistung eingestellt werden?
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Vorteile von Vergabe an Generalunternehmer zur Einzelvergabe.
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Richtige Vorgehensweise bei Insolvenzen. Was ist bei Verträgen mit Subunternehmern zu beachten?
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Richtiger Umgang mit Kostenüberschreitungen.
Seminarräume
Innsbruck
Wien
München
Seminarräume der Consilium Akademie verfügen über:
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modernste Meeting- und Konferenzräume
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unlimitiert Kaffee / Wasser für Seminarteilnehmer während der Veranstaltung
Seminarräume der Consilium Akademie verfügen zusätzlich über:
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Verpflegung während der Veranstaltung bestehend aus:
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Tagesveranstaltung:
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Kaffeepause Vormittag (Kaffee, Wasser, Fruchtsäfte)
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Businesslunch Mittags inkl. einem antialkoholischem Getränk
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Kaffeepause Nachmittags (Kaffee, Wasser, Fruchtsäfte)
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Halbtagesveranstaltung:
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Kaffeepause Vormittag (Gepäck, Kaffee, Wasser, Fruchtsäfte)
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Seminarräume der Consilium Akademie verfügen zusätzlich über:
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Beste Erreichbarkeit und Anbindung der Seminarräume an öffentliche Verkehrsmittel
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Brötchen / süßes Gepäck (während allen Kaffeepausen)
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diverse Getränke sowie Snacks unabhängig von Kaffeepausen inklusive
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bis zu zwei alkoholische Getränke pro Seminarteilnehmer nach der Veranstaltung inklusive
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eine Sitzplatzreservierung ist möglich
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Übernachtung
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Parkplätze
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sonstige nicht erwähnte Dienstleistungen
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